Satzung - § 3 Zweck des Vereins
Der Verein setzt sich die Weiterbildung, Supervision und Beratung auf den Gebieten der psychoanalytischen Pädagogik im Bereich der öffentlichen Schulen zur Aufgabe. Zu diesen Zwecken fördert der Verein auf der Grundlage psychoanalytisch-pädagogischer Konzepte und Methoden das Verstehen dynamisch-unbewusster Prozesse im Unterricht und in schulischen Beziehungsfeldern in einer theoretischen und praktischen Perspektive.
Die Weiterentwicklung und Nutzbarmachung von Modellvorstellungen zur Schulpädagogik unter Berücksichtigung dynamisch-unbewusster Prozesse soll den Lehrern und Schülern größere Gestaltungsräume im Unterricht erschließen und dient dem Ziel, die pädagogische und didaktische Kompetenz des Lehrers zu erweitern und die berufliche Identität zu festigen und zu vertiefen.
Durch Anregungen zur Unterrichtsentwicklung, zur Teamarbeit, zur Personalentwicklung und durch psychosoziale Hilfestellungen unterstützt der Verein die Veränderungsprozesse im Bildungswesen insbesondere im System Schule im Rahmen des Menschenbildes der Verfassung und der Grundrechte
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Der Verein verwirklicht diese Ziele durch:
1. Entwicklung theoretischer und praktischer Konzepte einer psychoanalytischen Pädagogik der Schule und durch Förderung des wissenschaftlichen Austausches unter seinen Mitgliedern sowie mit allen interessierten Personen und Institutionen;
2. Nutzbarmachung von Forschungsergebnissen, Methoden und Modellvorstellungen zu einer psychoanalytischen Pädagogik der Schule für alle an schulischen Bildungsprozessen beteiligten Personen und Einrichtungen;
3. Durchführung curricular gestalteter, berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungsangebote unter besonderer Beachtung dynamisch-unbewusster Prozesse im unterrichtlichen Beziehungsfeld zum Zweck der Erweiterung der beruflichen Kompetenz;
4. Seminare, öffentliche Veranstaltungen und Veröffentlichung relevanter Forschungsergebnisse in einer dem Anliegen der psychonanalytischen Pädagogik angemessenen Form und durch Durchführung von Projekten und wissenschaftlichen Vorhaben;
5. Zusammenarbeit mit Gruppen, Vereinen und Institutionen sowie Organisationen des Erziehungs- und Bildungswesens mit ähnlicher Zielsetzung.
(Satzungsurschrift des ApPS e. V. vom 07.07.2001)